Die Einbeziehung der steuerlichen Entlastung für Hybridfahrzeuge missfiel den Bündnis90/die Grünen. Mit einer gesetzlichen Neuregelung wird die Versteuerung der Privatnutzung derartiger Fahrzeuge nur noch mit 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis vorgenommen. Einbezogen sind auch Hybridfahrzeuge, die nur max. 50 km mit dem Elektromotor fahren, danach wird der Verbrennungsmotor genutzt. Kritisiert wurde auch von der Linkspartei, dass die vorgesehene Regelung nicht die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzesentwurf aufgenommen hat. Vorgesehen ist die Neuregelung für Elektro- und Hybridelelektrofahrzeuge, die ab 2019 angeschafft werden.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)