Für die neue gesetzliche Regelung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus gibt es Verbesserungsvorschläge auch seitens der Verbände. Kritisiert wird die Förderung durch steuerliche Lenkungsnormen, die sich in der Vergangenheit nicht bewährt haben. Empfohlen werden von Experten deshalb Direktförderungen in Form von Förderprogrammen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Grundsätzlich wird jedoch angeregt, über die Förderhöchstgrenze mit 3.000 EUR/qm nachzudenken (max. Förderfähig sind 2.000 EUR/qm). In Ballungsgebieten kann zu diesen Preisen auch nicht im unteren und mittleren Preissegment Neubauwohnraum erworben oder geschaffen werden. Ein praktisches Problem sollte ebenfalls überdacht werden: die steuerliche Förderung ist davon abhängig, dass im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in neun folgenden Jahren eine entgeltliche Überlassung von Wohnraum stattfinden muss. Dies führt zu Mehraufwand und Nachweisproblemen. Zum Ersatz eines eventuellen Steuerschadens müssten besondere Klauseln in Kaufverträgen aufgenommen werden. Auch bei Verkauf der Immobilie innerhalb der zehn Jahre muss die steuerliche Förderung entsprechend abgewickelt werden.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)