Neue Steuerbefreiungen in der Lohnsteuer

Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber neue Steuerbefreiungen für Arbeitnehmer geregelt. Der Arbeitgeber kann ab 2019 Zuschüsse und Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln steuerfrei gewähren. Auch die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an den Arbeitnehmer wurde grundsätzlich steuerfrei gestellt. Zwischenzeitlich wurden die neuen lohnsteuerrechtlichen Regelungen auch im Sozialversicherungsrecht aufgenommen und sozialversicherungsfrei gestellt.

(Quelle: VSH-Dienstleistungs GmbH)

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