Preisnachlässe durch Dritte

Die Finanzverwaltung hat aktuell den UStAE zur Frage der Rabattgewährung durch Dritte ergänzt, die mit steuerfreien Umsätzen arbeiten. Normalerweise mindert der Preisnachlass bzw. die Preiserstattung die Bemessungsgrundlage des eigenen Umsatzes. Hat jedoch der betreffende Unternehmer nicht steuerbare Leistungen erbracht, ändert sich die Bemessungsgrundlage nicht. In diesen Fällen kommt es damit nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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