Das LSG Niedersachsen-Bremen hat Leistungen zur Grundsicherung mit seinem aktuellen Urteil zurückgefordert. Die libanesisch/türkisch stämmigen Kläger hatten Gelder in Höhe von 117.000 EUR mit insgesamt 39 Einzelzahlungen über die Western Union Bank erhalten, die von verschiedenen Absendern aus Lybien, Bahrein und den Arabischen Emiraten stammten. Dies wurde wegen des Verdachtes der Geldwäsche aufgedeckt. Nach Angaben der Kläger handelte es sich dabei um Darlehen von wohlhabenden Veranstaltern von Hahnenkämpfen. Schriftliche Darlehensverträge waren nicht abgeschlossen worden, Zinsvereinbarungen seien aus religiösen Gründen verboten und Quittungen über die Rückzahlung kulturell unüblich. Das LSG hat die Rückforderung des Jobcenters bestätigt, denn bei Darlehensverträgen unter Freunden sind strenge Anforderungen zu erfüllen. Es liegt eigenes Einkommen der Familie vor, das bei bezogenen Leistungen angerechnet werden muss.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)