Der BFH hatte zum Steuersatz einer Dinner-Show zu entscheiden. In der Regel ist nach Auffassung des BFH ein Bündel an Leistungen gegeben, die als Einheit zu sehen sind. Eine einheitliche Leistung ist in Summe zu beurteilen. Das in der Regel vorliegende Leistungsspaket unterliegt dem Regelsteuersatz. Bei einer Dinner-Show ist ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung gegeben, die einheitlich zum regulären Steuersatz von zur Zeit 19 Prozent führen.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)