Ab 2018 werden neue Beitragsbemessungsgrenzen zur Anwendung kommen. Da die Löhne 2018 wieder gestiegen sind, kommt eine neue BBG für die Krankenversicherung zur Anwendung. Die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bundeseinheitlich ab 2018 = 59.400 EUR. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 53.100 EUR. Wer über den Pflichtgrenzen hinaus verdient, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)