Bestattungsleistungen und Umsatzsteuer

Mit Urteil vom 18.12.25 entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az. V R 31/23), dass die Überlassung von Kühlräumen zur Leichenaufbewahrung und von Räumlichkeiten für Trauerfeiern im Rahmen eines Bestattungsauftrags umsatzsteuerpflichtig ist. Diese Leistungen fallen nicht unter die steuerfreie Grundstückvermietung, da der Schwerpunkt der Leistung nicht in der bloßen Grundstücksüberlassung (die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei) liegt, sondern auf der Dienstleistung der Leichenkühlung und der organisatorischen Vorbereitung der Bestattung (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).

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