Bühnendarsteller sozialversicherungspflichtig

Künstler sind während der Gastspielzeit an einem Theater durchgehend sozialversicherungspflichtig. Nach einem aktuellen Urteil erstreckt sich die Sozialversicherungspflicht vom ersten Probentag bis zum letzten Vorstellungstag. Das Theater war der Auffassung, dass die tatsächlichen Vorstellungstage nicht zur Sozialversicherung führen, nur die Proben und die Premiere. Die deutsche Rentenversicherung ging im Rahmen der Prüfung von einer durchgängigen abhängigen Beschäftigung aus. Die kurzfristige Dienstbereitschaft der Künstler ist in diesen Fällen ein Teil der geschuldeten Arbeitsleistung.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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