Kopie einer Rechnungskopie

Der BFH hat entschieden, dass auch die Kopie einer Rechnungskopie eine Kopie der Rechnung ist. Die Entscheidung betrifft das Vergütungsverfahren, das seit einigen Jahren elektronisch durchzuführen ist. Dabei sind die zu vergütenden Rechnungen als Kopie auf elektronischem Weg zu übermitteln. Das Bundeszentralamt für Steuern hatte den Vorsteuerabzug verneint, da auf den Rechnungen der Zusatz “copy 1” vorgenommen war. Zu beachten ist allerdings dabei, dass ab 2015 Originale der Rechnungen vorzulegen sind. Der Urteilsfall bezieht sich nur auf Altfälle.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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