Die steuerneutrale Übertragung des Gewerbebetriebes an den Nachfolger ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Der BFH entscheidet aktuell, dass die Übertragung nicht steuerneutral möglich ist, wenn der Übergeber sich den Nießbrauch vorbehält und das Unternehmen weiterführt. Voraussetzung für die steuerliche Vergünstigung ist, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit einstellt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). Zu unterscheiden ist im Zusammenhang die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, die steuerneutral unter Nießbrauchsvorbehalt möglich ist.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)