Der BFH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass für bestimmte Leistungen im Bereich der Versicherungsvermittlung keine Steuerfreiheit gegeben ist. Die einhergehende Betreuung, Schulung und Überwachung von Versicherungsvertretern sind Leistungen, die typischerweise mit dem Aufbau und der Aufrechterhaltung eines Strukturbetriebs zu tun haben. Dazu gehören auch Festsetzung und Auszahlung von Provisionen sowie das Halten von Kontakten zu den Versicherungsvertretern. Die Steuerfreiheit kommt für diese Leistungen nicht zur Anwendung.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)