Wegen der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit für Online-Glücksspiele bestehen im Hinblick auf den europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von sog. terrestrischen Geldspielautomatenumsätzen (FG Münster, Beschluss v. 27.12.2021 – 5 V 2705/21 U; Beschwerde zugelassen).
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)