Umsetzung der Gutschein-Richtlinie

Zur Richtlinie des Rates der europäischen Union wurde nun vom BMF ein erster Gesetzesvorschlag vorgelegt. Durch die neue Regelung soll eine einheitliche Behandlung von Gutscheinen im Binnenmarkt gewährleistet werden. Vor allem soll eindeutig durch Einzweck- und Mehrzweckgutscheine zum Vorschein kommen, ob der Gutschein mit oder ohne Mehrwertsteuer ausgegeben wird. Eine Übergangsvorschrift bis zum 31.12.2018 für Alt-Gutscheine ist vorgesehen.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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