Unfallbedingte Entschädigung

Mit Urteil vom 11.10.2017 (Az. IX R 11/17) hat der BFH zur Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte entschieden, im Hinblick auf unfallbedingte Entschädigungsleistungen als Ersatz für entgangenes Gehalt. Die Zahlung eines zu verrechnenden Vorschusses auf die in demselben Veranlagungszeitraum vereinnahmte Entschädigung ist eine die Abwicklung betreffende Zahlungsmodalität und für die Zusammenballung der außerordentlichen Einkünfte unschädlich. Allerdings fehlt bei einem zeitlichen Abstand zweier selbständiger Entschädigungszahlungen von sechs Jahren der für die Beurteilung der Einheitlichkeit einer Entschädigungsleistung erforderliche zeitliche Zusammenhang.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

Teilen Sie diese Nachricht mit Ihren Freunden oder Kollegen