Das BMF hat zum ersten Mal den amtlichen Vordruck für die Umsatzsteuererklärung frühzeitig veröffentlicht. Damit wird in allem Fällen die Nutzung eines aktuellen Formulars gewährleistet. In der Praxis ist bisher immer ein Problem aufgetaucht, wenn der Betrieb im laufenden Jahr aufgegeben oder veräußert wurde und die Steuererklärung innerhalb eines Monats einzureichen ist.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)